BauKG – Sicherheit auf der Baustelle
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen. Es betrifft Bauherren, Planer und ausführende Firmen gleichermaßen. Sobald mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten, muss der Bauherr dafür sorgen, dass ein sogenannter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt wird.
Dieser Koordinator sorgt dafür, dass die Arbeiten gut aufeinander abgestimmt sind und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden – zum Schutz aller Beteiligten. Dazu erstellt er vor Baubeginn einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und kontrolliert während der Bauzeit, ob die Maßnahmen umgesetzt werden.
Kurz gesagt: Das BauKG hilft dabei, Unfälle auf der Baustelle zu vermeiden und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.
das BauKG gehört zu den delegierbaren Bauherrnaufgaben, die ein Bauherr abgeben kann.